Die Astrid-Lindgren-Schule bietet gemäß Schulgesetz NRW (SchulG §21 und AO-SF §47) Unterricht für Schüler:innen, die wegen eines Klinikaufenthaltes für mindestens vier Wochen oder wiederholten Klinikaufenthalten nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können. Das Schulverhältnis zur Stammschule bleibt dabei bestehen.
Der Unterricht findet in der Regel in kleinen stationsbezogenen Lerngruppen von 5-10 Schüler:innen oder als Einzelunterricht am Bett statt. Unterrichtet werden in der Regel die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Weitere Fächer sind nach individueller Absprache möglich. Das Unterrichtsangebot umfasst täglich bis zu fünf Unterrichtsstunden in der Zeit von 8:45-12:30 Uhr und wird ergänzt durch Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich.
Im Unterricht werden die persönlichen Voraussetzungen, der individuelle Leistungsstand sowie die gesundheitliche Verfassung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Die Rückführung an die Stammschule wird sorgfältig vorbereitet.
Wir nehmen in jedem Fall Kontakt zur Stammschule unserer Schüler:innen auf, um die für den Unterricht notwendigen Informationen, wie Zugehörigkeit zu einer Klassenstufe, dem Bildungsgang und aktuelle Unterrichtsinhalte zu erfragen.
Wir beraten Schüler:innen, Erziehungsberechtigte und Lehrer:innen der Stammschule zu allen Fragen hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn, Nachteilsausgleich und Hausunterricht.
Nach Entlassung aus der Klinik informieren wir die Heimatschule im Rahmen der Schulpflichtüberwachung über die Beschulungsdauer. Außerdem geben wir abhängig von der Verweildauer in einem Kurzbericht eine Rückmeldung zum Lern- und Leistungsverhalten sowie zu den behandelten Inhalten. In diesem Bericht wird kein Hinweis auf die besuchte Klinikabteilung gegeben.
Durch den Unterricht an der Astrid-Lindgren-Schule entstehen keine Fehlzeiten an der Stammschule. Es dürfen folglich auch keine Fehlzeiten auf einem Zeugnis (auch nicht als entschuldigte Fehlstunden) dokumentiert werden (siehe SchulG § 21 (2)).