Wer kann an der Astrid-Lindgren-Schule unterrichtet werden?
Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine öffentliche Schule. In ihr erhalten Kinder und Jugendliche aller Schulformen gemäß Schulgesetz NRW (SchulG §21 und AO-SF §47) Unterricht, sofern sie voraussichtlich mindestens vier Wochen oder wiederholt ins Krankenhaus müssen und nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können. Die Unterrichtserwartungen werden individuell und flexibel an die jeweiligen Bedingungen der Schüler:innen angepasst.
Wie ist der Unterricht organisiert?
Jedes Kind, jede:r Jugendliche hat ein Recht auf Ausbildung und Erziehung, auch während einer Erkrankung. Wir unterrichten die Kinder und Jugendlichen in enger Absprache mit den Stammschulen.
Die Unterrichtsarbeit berücksichtigt die gesundheitliche Verfassung und den individuellen Leistungsstand der Schüler. Im Vordergrund stehen die Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. Weitere Fächer sind nach individueller Absprache möglich.
Die tägliche Unterrichtszeit beträgt bis zu fünf Unterrichtsstunden in der Zeit von 8:45 -12:30 Uhr.
Der Unterricht findet statt:
• als Einzelunterricht im Krankenzimmer
• als Kleingruppenunterricht in unserem Schulraum auf der 3. Etage der Kinderklinik
• als Kleingruppenunterricht in Klassenräumen in der Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.
Wie sieht die Kooperation mit den Stammschulen aus?
Wir nehmen immer Kontakt zur Stammschule unserer Schüler:innen auf, um die für den Unterricht notwendigen Informationen, wie Zugehörigkeit zu einer Klassenstufe, dem Bildungsgang und aktuelle Unterrichtsinhalte zu erfragen.
Je nach persönlicher Verfassung und ärztlich-therapeutischer Indikation können Klassenarbeiten der Stammschule an der Astrid-Lindgren-Schule geschrieben werden.
Nach Entlassung aus der Klinik informieren wir die Heimatschule im Rahmen der Schulpflichtüberwachung über die Beschulungsdauer.
Außerdem geben wir abhängig von der Verweildauer in einem Kurzbericht eine Rückmeldung zum Lern- und Leistungsverhalten sowie zu den behandelten Inhalten. In diesem Bericht wird kein Hinweis auf die besuchte Klinikabteilung gegeben.
Entstehen während der Beschulung an der Astrid-Lindgren-Schule Fehlzeiten an der Stammschule?
Die Schüler:innen erfüllen während der Beschulung an der Astrid-Lindgren-Schule ihre Schulpflicht. Es entstehen folglich keine Fehlzeiten an der Stammschule und es dürfen auch keine Fehlzeiten auf einem Zeugnis (auch nicht als entschuldigte Fehlstunden) dokumentiert werden (siehe SchulG § 21 (2))
Welche Aufgaben übernimmt die Klinikschule noch?
Weitere Aufgaben sind die Beratung zur Schullaufbahn, zum Nachteilsausgliche und zum Hausunterricht. Weiterhin vermitteln wir Kontakte zu anderen Schulen und Beratungsstellen. Die Rückkehr in die Stammschulen wird sorgfältig vorbereitet. Wir tragen sowohl durch Kooperation mit der Heimatschule als auch durch die regelmäßige Zusammenarbeit mit den Ärzt:innen, Therapeut:innen und dem pädagogischen Personal dazu bei, Ängste vor möglichem Schulversagen abzubauen und bringen ein Stück Alltag in die ungewohnte Krankenhaussituation.
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